• Beamtendarlehen

    Für alle Beamte auf Lebenszeit und auf Probe, Berufssoldaten und Pensionäre....Mehr

  • Angestelltendarlehen

    Alle Tarifbeschäftigten im ö.D. bei den das Beschäftigungsverhältnis bereits 5 Jahre besteht.....Mehr

  • Akademikerdarlehen

    Für alle Akademiker im ö.D. und in der freien Wirtschaft ab 5 jähriger Beschäftigung.... Mehr

Funktionsweisen und Voraussetzungen für ein Beamtendarlehen

Wir vermitteln seit Jahrzehnten Beamtendarlehen für Beamte auf Lebenszeit, Lehrer, DO-Angestellte, Angestellte und Arbeiter im Öffentlichen Dienst ab 5-jähriger Festanstellung, Beamte auf Probe, Berufssoldaten, Feuerwehrbeamte, Polizeibeamte, Verwaltungsbeamte, Pensionäre (bis zum 58. Lebensjahr), Richter und auch Akademiker in der freien Wirtschaft ab 5-jähriger Festanstellung. Angestellten und Arbeitern unter 5 - jähriger Beschäftigung stehen ebenfalls günstige Kreditprogramme zur Verfügung.

Informationen zum Beamtendarlehen

Laufzeiten und Darlehenshöhen beim Beamtendarlehen

Die Berechnung für die maximale Höhe des Beamtendarlehens richtet sich grundsätzlich nach dem monatlichen Nettoeinkommen, wobei Kindergeld und anderweitige Nebeneinkommen mit berücksichtigt werden. Das Beschäftigungsverhältnis muss jedoch bereits 6 Monate bestehen. Die Darlehen werden in der Regel bis zum 20 bis 24-fachen des Nettoeinkommens gewährt. Die Laufzeiten beginnen ab 12 Jahren bis maximal 20 Jahre.

Darlehensrückzahlung / Tilgung beim Beamtendarlehen / vorzeitige Rückführung

Die Tilgung des Beamtendarlehens erfolgt über die abzuschließende Lebensversicherung. Es handelt sich bei einem Beamtendarlehen um ein sogenanntes Endfälliges Darlehen. Das Bedeutet, dass Beamtendarlehen wird getilgt, wenn die Lebensversicherung fällig wird. Eine zusätzliche Tilgung ist somit nicht zwingend erforderlich. Jedoch kann das Beamtendarlehen jederzeit vorzeitig in einer Summe oder auch in mehreren Teilbeträgen getilgt werden. Erfolgt keine zwischenzeitliche oder auch teilweise Tilgung des Beamtendarlehens, wird das Beamtendarlehen spätestens nach Ablauf der Vertragsdauer der Lebensversicherung fällig und getilgt.

Beamtendarlehen und Lebensversicherung

Das Beamtendarlehen und die erforderliche Lebensversicherung müssen in gleicher Höhe abgeschlossen werden, damit das Beamtendarlehen aus der fälligen Lebensversicherung zurückgezahlt werden kann, wenn es zwischenzeitlich nicht getilgt worden ist. Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine kapitalbildende Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall. Diese wird fällig bei Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder im Todesfall des Beamten. Es besteht die Möglichkeit zusätzliche Risiken wie z.B. Berufsunfähigkeit oder einen Unfall mitzuversichern. Die Höhe der Beiträge für die Lebensversicherung richten sich jeweils nach dem Eintrittsalter des Beamten. Aus der Lebensversicherung erhalten Sie eine Gewinnbeteilung. Die Versicherungsgesellschaften sind verpflichtet, einen großen Teil Ihrer Zinsgewinne an die Versicherungsnehmer auszuschütten. Die ausgewiesenen Werte sind jedoch nur Richtwerte und sind daher keine verbindliche Zusagen über die Gewinnbeteiligung. Eine konkrete Aussage über die Gewinnbeteiligung kann nicht gegeben werden.

Verwendung und Auszahlung des Beamtendarlehens

Bei der Verwendung des Beamtendarlehens ist Voraussetzung, dass alle Kredite abgelöst werden müssen, ausgenommen hiervon sind PKW-Leasingverträge, PKW-Finanzierungen und Baufinanzierungen. Die Auszahlung erfolgt über das angegeben Gehaltskonto abzüglich der jeweiligen angegebenen Bearbeitungsgebühr der geldgebenden Gesellschaft.

Sicherheiten für Beamtendarlehen

Die Beamtendarlehen werden grundsätzlich und ausschließlich über eine "stille Gehaltsabtretung" gesichert. Die Gehaltsabtretung wird der zuständigen Bezugsstelle nur dann vorgelegt, wenn der Beamte seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Für das Beamtendarlehen ist der Abschluss einer Lebensversicherung in Höhe des Darlehens erforderlich. Diese dient dem Darlehensgeber sowie der Familie als Sicherheit.

Zinsen für Beamtendarlehen

Die Sollzinssätze sind grundsätzlich Festzinssätze, diese sind je nach Laufzeit unterschiedlich.
Alles weitere entnehmen Sie bitte den Konditionen.

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